Eine besonders erfolgreiche Form des Direktvertriebs besteht im Aufbau von Netzwerken weiterer Unternehmer/Partner (Multilevelmarketing). Solche Systeme sind rechtlich unbedenklich und ganz klar abzugrenzen von wettbewerbswidrigen Vertriebssystemen wie Schneeball- oder Pyramidenspielen. Unseriöse Anbieter versuchen allerdings immer wieder, unzulässige Systeme zu verschleiern, indem sie sich den Anschein eines legalen Direktvertriebs geben.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet grundsätzlich den Abschluss von Verträgen nach dem Pyramiden- bzw. Schneeballsystem. Bei letzterem wird vereinbart, dass ein Kunde gegen ein unbedingt zu leistendes Entgelt einen Vorteil (zB eine Ware) unter der Bedingung erhält, dass der Kunde weitere Abnehmer gewinnt, die mit dem Unternehmer in ein gleiches Vertragsverhältnis treten. Das Pyramidenspiel funktioniert gleich, nur tritt dort der Kunde nicht mit dem Unternehmer, sondern mit dem jeweils Anwerbenden in ein Vertragsverhältnis.
Solche Systeme unterscheiden sich klar vom Direktvertrieb über Netzwerke (Multilevelmarketing):
Beim Pyramidenspiel profitieren somit nur die Frühstarter auf Kosten der Späteinsteiger, bei Direktvertrieb können dauerhaft alle Beteiligten profitieren.
Pyramidenspiele u dgl. sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar. Nach dem Strafgesetzbuch ist der strafbar, wer ein solches Spiel in Gang setzt, veranstaltet, verbreitet oder
die Verbreitung fördert. Verboten sind übrigens auch viele Glückspiele nach dem Glückspielgesetz. So ist die Ermöglichung der Teilnahme und die Teilnahme an ausländischen Glückspielen
verboten, wenn die erforderlichen Einsätze vom Inland aus geleistet werden. Dies betrifft insbesondere international agierende Internetcasinos.
In den meisten Fällen sind also Direktvertriebssysteme klar von wettbewerbswidrigen Systemen zu unterscheiden. Im Einzelfällen kann aber etwa die Beurteilung, ob der Produktverkauf oder das Anwerben im Vordergrund steht, schwierig sein. Ist das Produkt eine Datei, die per Email versandt wird, liegt die Analogie zum Kettenbrief nahe. Auch Prämien für das Anwerben von Kunden, denen keine Gegenleistung für diesen Kunden gegenübersteht, sind „verdächtig“. Dasselbe gilt bei exorbitanten Gewinnversprechen innerhalb von kurzen Zeiträumen – der Erfolg im Direktvertrieb fällt nicht in kurzer Zeit vom Himmel, sondern ist konsequent zu erarbeiten, da er letztlich vom Produktverkauf abhängt.
Unterschiede auf einen Blick